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Der Jagdaufseher

Der Jagdaufseher ist ein Jäger mit zusätzlicher Qualifikation; er hat eine Jagdaufseherprüfung abgelegt. Er kann von der zuständigen Jagdbehörde für ein bestimmtes Jagdrevier bestätigt werden (bestätigter Jagdaufseher). Der Jagdaufseher steht im besonderen Maße für die Interessen des Reviers, des dort anzutreffenden Wildes und diejenigen einer verantwortungsvollen Jagd ein.

Seine vielfältigen Aufgaben liegen insbesondere

  • in Bezug auf das Revier: in der Reviergestaltung und Wildschadensverhütung
  • in Bezug auf das Wild: in der Hege (auch im Zusammenhang mit Futternot und Wildseuchen), in der Sorge um die Einhaltung der zum Schutz des Wildes erlassenen Vorschriften (insbesondere sachliche Verbote und Schonzeiten), in der Ergreifung von (auch vorbeugender) Maßnahmen im Zusammenhang mit Wildunfällen
  • in Bezug auf die Jagd: in der Bekämpfung der Wilderei, in der Wildbewirtschaftung

 

Der Jagdaufseher ist Anlaufstation für eine Vielzahl von Beteiligten, wie z.B.

  • die Jagdgenossen (bspw. Landwirte), Jagdgäste, den Jagdpächter, die Polizei, Behörden, Hegegemeinschaften und nicht zuletzt die (nichtjagende) Bevölkerung